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KUNDENSERVICE
ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG (ONLINE-STREITBEILEGUNG) – NETCOMM-GEMEINSCHAFTLICHE SCHLICHTUNG
Wenn du Verbraucher bist und eine Beschwerde über einen mit T-Data S.r.l. über diese Website geschlossenen Vertrag eingereicht hast, die Streitigkeit jedoch nicht beigelegt werden konnte, stellt dir T-Data S.r.l. Informationen über eine oder mehrere Stellen der alternativen Streitbeilegung (sog. ADR-Stellen, gemäß Art. 141-bis ff. des italienischen Verbraucherschutzgesetzes) zur Verfügung und gibt an, ob sie diese Stellen zur Lösung des Streitfalls nutzt oder nicht.
Außerdem weisen wir dich darauf hin, dass eine europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung von Verbraucherstreitigkeiten (sog. ODR-Plattform) eingerichtet wurde. Du findest sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Dort kannst du die Liste der ADR-Stellen einsehen, Links zu deren Webseiten finden und ein Online-Streitbeilegungsverfahren starten.
Gemäß Art. 49 Abs. 1 Buchstabe v) des Gesetzesdekrets Nr. 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz) kann ein Kunde, der einen Streit mit dem Händler (also T-Data S.r.l.) beilegen möchte, das Verfahren der Gemeinsamen Schlichtung nutzen. Das Verfahren kann eingeleitet werden, wenn der Verbraucher nach Einreichung einer Beschwerde beim Unternehmen innerhalb von 45 Tagen keine Antwort erhält oder eine als unzureichend empfundene Antwort bekommt. Der Antrag muss an folgende Adresse gesendet werden: concili...
Für grenzüberschreitende Streitigkeiten über die Anwendung, Ausführung und Auslegung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen von T-Data S.r.l. bei Käufen über diese Website, wenn du deinen gewöhnlichen Wohnsitz oder deinen Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Italien hast, kannst du das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Rates vom 11. Juli 2007 vor dem zuständigen Gericht einleiten, sofern der Streitwert (ohne Zinsen, Kosten und Aus...
Den vollständigen Text der Verordnung findest du unter: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2007/861/oj.
Unabhängig vom Ergebnis des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens behältst du das Recht, dich an das ordentliche Gericht zu wenden und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, eine außergerichtliche Streitbeilegung von Verbraucherstreitigkeiten gemäß Teil V, Titel II-bis des italienischen Verbraucherschutzgesetzes zu beantragen.
Wenn du weitere Informationen benötigst, wende dich bitte an unseren Kundenservice über die auf der Website angegebenen Kontaktdaten.